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Tippgebervereinbarung
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Die nachfolgenden Regelungen gelten für Hinweise auf Immobilien oder Verkaufsinteressen, die an die Grundstein Immobau GmbH übermittelt werden.

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Der Tippgeber übermittelt der Grundstein Immobau GmbH einen Hinweis auf eine konkret benannte Immobilie oder ein konkretes Verkaufsinteresse (nachfolgend „Tipp“).

 

Der Ankauf oder Verkauf der Immobilie kann durch die Grundstein Immobau GmbH selbst oder durch eine mit ihr verbundene oder von ihr beauftragte Gesellschaft erfolgen. Schuldnerin der Tippgeberprovision ist ausschließlich diejenige Gesellschaft, die den Ankauf oder Verkauf tatsächlich durchführt und den entsprechenden Kaufvertrag abschließt. Die Grundstein Immobau GmbH übernimmt keine Zahlungspflicht, sofern sie nicht selbst Vertragspartei des Kaufvertrags ist. Ein Anspruch auf mehrfache Provisionen bei Beteiligung mehrerer Gesellschaften besteht ausdrücklich nicht.

 

Kommt es aufgrund dieses Tipps – unmittelbar oder mittelbar – zu einem notariell beurkundeten Kaufvertrag, gleichgültig durch welche mit der Grundstein Immobau GmbH verbundene oder von ihr beauftragte Gesellschaft, erhält der Tippgeber eine einmalige Tippgeberprovision in Höhe von 1 % des im Kaufvertrag ausgewiesenen Kaufpreises. Sofern der Tippgeber umsatzsteuerpflichtig ist, versteht sich die Provision zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

Ein Anspruch auf Zahlung der Tippgeberprovision besteht ausschließlich, wenn

– der Tipp vor jeglicher nachweisbarer Kenntnis des Objekts oder des Verkaufsinteresses durch die Grundstein Immobau GmbH oder eine mit ihr verbundene oder von ihr beauftragte Gesellschaft eingeht,

– der Tipp konkret, nachvollziehbar und wirtschaftlich verwertbar ist, insbesondere unter Angabe der vollständigen Objektadresse sowie des Eigentümers oder einer vertretungsberechtigten Kontaktperson,

– der Tippgeber weder selbst als Makler, Vermittler, wirtschaftlich Berechtigter oder Bevollmächtigter beteiligt ist noch Verhandlungen führt, Besichtigungen begleitet oder ein eigenes wirtschaftliches Interesse am Abschluss des Kaufvertrags hat.

 

Ein Zahlungsanspruch besteht ausschließlich gegenüber derjenigen Gesellschaft, die den notariellen Kaufvertrag abschließt und damit provisionsschuldnerisch ist; eine Haftung anderer Gesellschaften, insbesondere der Grundstein Immobau GmbH, ist ausgeschlossen.

 

Voraussetzung für die Auszahlung ist zudem der Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung, sofern der Tippgeber zur Rechnungsstellung verpflichtet ist.

 

Der Tippgeber ist zu keiner weiteren Mitwirkung verpflichtet und erbringt ausdrücklich keine Makler-, Beratungs-, Vermittlungs- oder Verhandlungstätigkeit.

 

Ein Maklervertrag kommt ausdrücklich nicht zustande.

 

Die Zahlung der Tippgeberprovision erfolgt freiwillig im Rahmen dieser Vereinbarung. Ein Anspruch auf zukünftige oder wiederholte Vergütungen für weitere Hinweise besteht nicht.

 

Besteht zum Zeitpunkt der Tippabgabe bereits Kenntnis des Objekts oder des Verkaufsinteresses bei der Grundstein Immobau GmbH oder einer mit ihr verbundenen oder von ihr beauftragten Gesellschaft oder geht derselbe Tipp parallel von mehreren Personen ein, besteht kein Anspruch auf eine Tippgeberprovision.

 

Maßgeblich ist ausschließlich der zeitlich erste, nachweisbare Eingang eines verwertbaren Tipps.

 

Der Tippgeber sichert zu, dass die Weitergabe der Informationen rechtlich zulässig ist und keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine datenschutzrechtlichen, vertraglichen oder sonstigen gesetzlichen Verpflichtungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

 

Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Wuppertal.

 

Stand: Februar 2026

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